Still und heimlich rollt sie auf uns zu. Eine große Flut an Erbschaften. In den nächsten Jahren wird laut jüngster Studien in Deutschland so viel vererbt wie nie zuvor. Besser man ist gut gerüstet und weiß, wie richtige Vorsorge funktioniert. Die Rechtsanwälte Ludger Bornewasser und Bernhard F. Klinger erklären in ihrem Ratgeber "Vorsorge, Testament und Erbfall" aus der Reihe Beck professionell (Verlag C.H.BECK), worauf geachtet werden muss, wenn de
Über das Geschäft mit dem Ableben wird zumeist pietätvoll das Mäntelchen des Schweigens gedeckt. Dabei werden bei diesem Geschäft jährlich Milliarden Euros umgesetzt. bbw Marketing hat nun neben Interviews von Entscheidungsträgern in Bestattungsunternehmen in Kooperation mit valido eine repräsentative Bevölkerungs-Befragung von 1.000 Personen zu diesem Thema durchgeführt. Die Ergebnisse wurden in einer umfangreichen Studie festgehalten.
Tabuthema hin und Tabuthema her, das Sterben ist ein Geschäft, bei dem es um Milliardenumsätze geht. Rund 870.000 Menschen starben vergangenes Jahr in Deutschland. Tendenz steigend, dank des demografischen Wandels dürften in 10 Jahren jährlich fast 1 Million Menschen beerdigt werden. Und die Liste der Gruppierungen und Institutionen, die vom Ableben der Menschen profitieren ist lang.
Grundsätzlich ist ein bestehendes Erbrecht durch Vorlage eines Testamentes im Original nachzuweisen. Wie aber ist zu entscheiden, wenn das Original unauffindbar ist, aber eine Fotokopie noch vorgelegt werden kannAndreas Keßler, Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht aus Bad Vilbel bei Frankfurt am Main, weißt hier auf ein aktuelles Urteil hin (OLG Naumburg vom 29.3.2012, Az. 2 Wx 60/11)