Die Schriftform des Mietvertrages bei einer Aktiengesellschaft

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin zur Schriftform des Gewerbemietvertrages, falls Mietpartei eine Aktiengesellschaft ist.

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin zur Schriftform des Gewerbemietvertrages, falls Mietpartei eine Aktiengesellschaft ist.

Berlin muss Presseberichten zufolge in Konsequenz eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts (Az. 6 AZR 148/09) seinen angestellten Mitarbeitern bis zu 40 Millionen EUR Gehalt nachzahlen. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Volker Dineiger, Berlin.

Anfechtung des Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung durch den Vermieter im Gewerberaummietrecht. Ein Betrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin zur versicherungspflichtigen Beschäftigung von Familienangehörigen

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin zur Vorwerfbarkeit einer vertraglichen Pflichtverletzung während eines Mietverhältnisses. Kann einem alkoholkranken Mieter gekündigt werden, wenn ihn für seine Pflichtverletzung keine Schuld trifft?

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin zu den Rechten des Mieters und Vermieters bei Bränden im Haus.

Mietminderungsquoten der Rechtsprechung bei Schimmel (optische Mängel). EineÜbersicht von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck zur Schriftform des Gewerbemietvertrages, falls Mietpartei eine Erbengemeinschaft ist

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zur Klage des Vermieters gegen den Mieter auf zukünftige Mietzahlungen oder Nutzungsentschädigungen: Wirkungsvolle Waffe gegen Mietnomaden?

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin zu den Rechten des Mieters und des Vermieters bei einer Berliner Räumung