fairvesta Group AG: Rechtsanwälte Gröpper und Köpke erhalten einstweilige Verfügung in Sachen fairvesta

(DGAP-Media / 13.11.2013 / 11:17)

Der Fondsinitiator fairvesta geht weiter erfolgreich gegen sogenannte
–Anlegerschutzanwälte– vor. Nun erwirkte die fairvesta erfolgreich eine
einstweilige Verfügung gegen die Rechtsanwälte Gröpper und Köpke. Diese
wird nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist rechtswirksam. Nachdem Gerichte
bereits die Kanzleien Nieding + Barth und die auf einem Zusammenschluss der
Kanzleien Nieding + Barth und TILP Rechtsanwälte beruhende PIA
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