Das deutsche Steuersystem wird oft mit einem undurchdringlichen Dschungel verglichen. Ihre steuerlichen Anliegen effektiv umzusetzen, ist daher für die meisten Heilberufler und kleineren Unternehmen ausgesprochen schwer, sofern sie sich nicht der Unterstützung eines zuverlässigen und fachkompetenten Steuerprofis versichern.
Das Jahressteuergesetz 2010 hat mit Wirkung vom 1. Januar 2011 die Vorsteuerabzugsfähigkeit von Gebäuden und Grundstücken gemischter Nutzung geändert. Die Steuerspezialisten der Augsburger Kanzlei Heim schildern die für Unternehmer bedeutsame Neuregelung.
Bis zum 1. Januar 2011 können Selbstständige und Unternehmer entscheiden, ob sie gemischt genutzte Häuser und Grundstücke vollständig dem Unternehmen zurechnen. Der Mannheimer Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig berichtet über die Vorteile dieser Entscheidung und ihre Anwendbarkeit auf nachträgliche Anbauten.