Zur Veröffentlichung freigegeben: Analyse zu medialem Framing und Täter-Opfer-Umkehr im Fall Marktstraße Loitz. Kostenlos nutzbar mit Quellenangabe. Stand: Juni 2025.
Die Einbettung eines auf einer Website öffentlich zugänglichen urheberechtlich geschützten Werkes in eine andere Website mittels eines Links unter Verwendung der Framing-Technik allein stellt unter bestimmten Voraussetzungen keine öffentliche Wiedergabe im Sinne der Richtlinie 2001/29/EG und somit keine Urheberrechtsverletzung dar. Dies entschied der Europäische Gerichtshof in Luxembourg auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (BGH) hin. Voraussetzung i