V+ Beteiligungs GmbH & Co. Fonds 1 KG: Gericht hält Widerrufsbelehrung für fehlerhaft – Ausstiegsmöglichkeiten für Anleger

V+ Beteiligungs GmbH & Co. Fonds 1 KG:  Gericht hält Widerrufsbelehrung für fehlerhaft – Ausstiegsmöglichkeiten für Anleger

Die Widerrufsbelehrung der Fondgesellschaft "V+ Beteiligung GmbH & Co. Fonds 1 KG" (V+1) ist fehlerhaft. Diese Ansicht äußerte das Landgericht Berlin in einem Hinweisbeschluss vom 24.04.2013. Für den in einer sogenannten Haustürsituation zum Beitritt bewegten Anleger bedeutet dies, dass der von ihm erklärte Widerruf seiner Fondsbeteiligung zu Recht erfolgt sein könnte. Für den von Röhlke Rechtsanwälte vertretenen Anleger eröffnete

ALAG Automobil GmbH & Co. KG: Prospektfehler eröffnen Chancen der Anleger-Kapitalanlagevermittler haften – Regressansprüche gegen Anwälte

ALAG Automobil GmbH & Co. KG: Prospektfehler eröffnen Chancen der Anleger-Kapitalanlagevermittler haften – Regressansprüche gegen Anwälte

Eine Vielzahl von Gerichten erkennt derzeit in den Emissionsprospekten der ALAG Automobil GmbH & Co. KG beachtliche Fehler. Für die betroffenen Anleger und ihre Familien eröffnet diese Rechtsprechung gute Chancen bei Klagen gegen die Vermittler. Die Kölner (ehemals Hamburger) Kapitalanlagegesellschaft ALAG Leasing GmbH & Co. KG, hatte zum Jahreswechsel 2012/2013 eine weitere Klagewelle mit mehreren Hunderten von Klagen gestartet.

Welche Anleger sind betroffen?

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