Gratisgewinne aus Gewinnmitteilungen einklagbar

Berlin, 26.07.2017. Gewinnbenachrichtigungen versprechen Internetnutzern Gratisgewinne. Die Nutzer erhalten allerdings nichts. Der Bundestag hat daher die Norm des § 661a BGB in das Gesetz eingefügt. Nunmehr können die Ansprüche aus den Gewinnmitteilungen rechtlich verfolgt werden. Im Internet stoßen viele Webbesucher auf rot umkreiste- oder blinkende Pop-up-Fenster. Diese versprechen einen wertvollen Gewinn: sofort und ohne Gegenleistung. […]