Whistleblower-Meldestelle rechtssicher implementieren

Pflicht zur Einrichtung einer Hinweisgeber-Meldestelle, zentrale Anforderungen und Wege zur Vermeidung von Bußgeldern – das gilt ab sofort für Unternehmen in Deutschland.

Pflicht zur Einrichtung einer Hinweisgeber-Meldestelle, zentrale Anforderungen und Wege zur Vermeidung von Bußgeldern – das gilt ab sofort für Unternehmen in Deutschland.

Ein sicheres internes Meldesystem zum Schutz vor Missständen wird zur Pflicht! Die TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH informiert über relevante Änderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes.

Für die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) im Unternehmen bleibt nicht mehr viel Zeit. Das Gesetz, das dem Schutz von Whistleblowern dient, ist bereits im Sommer in Kraft getreten. Es verpflichtet alle Arbeitgeber ab 50 Beschäftigten zur Einrichtung einer internen Hinweisgebermeldestelle bis zum 17. Dezember 2023. Unternehmen des öffentlichen Sektors sowie Städte und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern müssen ebenfalls entsprechende Hinweisgebersystem

Alle Unternehmen sind ab 17. Dezember 2023 verpflichtet, eine „interne“ Meldestelle für Hinweisgeber einzurichten, wenn sie mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen.

Am 2.7.2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft, das Unternehmen verpflichtet, Meldekanäle für Hinweise zu Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und bestimmten Rechtsverstößen einzurichten. Trotz Bedenken bezüglich einer vermeintlichen Ungleichbehandlung einzelner Branchen durch Ausnahmen, insbesondere für Rechtsanwälte, sollten Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern die neuen Pflichten nach dem HinSchG beachten, um Bußgelder von bis zu 20.
Hinweisgeberschutzgesetz – mit Giveanote.de einfach eine interne Meldestelle einrichten

Handeln Sie jetzt, Frist endet am 17.12

Zum Schutz von Whistleblowern in Deutschland ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Dieses verpflichtet Unternehmen ab 50 Beschäftigten zur Einrichtung einer internen Hinweisgebermeldestelle bis zum 17. Dezember 2023. Für Beschäftigungsgeber ab 250 Mitarbeitenden besteht die Pflicht bereits seit dem 2. Juli 2023. Auch für Beschäftigungsgeber mit weniger als 50 Beschäftigten kann sich die freiwillige Einrichtung einer internen Meldestelle aus t

Neue Richtlinie verpflichtet Unternehmen zur Einführung eines internen Meldesystems für Hinweiseüber mögliche Missstände oder Gesetzesverstöße

Eine Lösung für beides?