Eine Zerrüttung des Mietverhältnisses, ohne pflichtwidriges Verhalten der anderen Vertragsseite, reicht nicht aus, um ein Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung einzuräumen.
Fortbildung für Mitglieder von Personalräten, Ersatzmitgliedern, JAV und SBV. Seminare für Behörden, Jobcenter u.a. …, BPersVG und alle Länder-PersVG / Länder-PVG.