Betrug am WIR

Von: Gerhard Wipijewski, Vorsitzender der bfg
Drei Jahre und zwei Monate ohne Bewährung – so lautet das Urteil des Landgerichts München I im Steuerstrafprozess gegen Starkoch Alfons Schuhbeck. Dem Urteil liegt die Hinterziehung von 2,2 Mio. Euro Steuern in den Jahren 2009 bis 2015 zugrunde. Mithilfe von Kassenmanipulationen hatte Schuhbeck dem Finanzamt offenbar Einnahmen in Millionenhöhe nicht erklärt.