Die private Krankenversicherung im Test 2015

Die private Krankenversicherung bietet für den Nutzer deutlich bessere Leistungen an. Doch der Kunde muss sich auch im klaren sein, dass er bei sämtlichen Behandlungen in Vorkasse gehen muss. Die Debeka kann im Test der Focus Money voll überzeugen, was die Kundenfreundlichkeit und Fairness der Verträge angeht. Die Prüfer der Stiftung Warentest stellen fest, dass viele Anbieter, wie die HUK-Coburg, ebenfalls sehr gute Leistungen zur Verfügung stellen kann.

Private Krankenversicherung im Test 2015

Die private Krankenversicherung bietet für den Nutzer deutlich bessere Leistungen an. Doch der Kunde muss sich auch im klaren sein, dass er bei sämtlichen Behandlungen in Vorkasse gehen muss. Die Debeka kann im Test der Focus Money voll überzeugen, was die Kundenfreundlichkeit und Fairness der Verträge angeht. Die Prüfer der Stiftung Warentest stellen fest, dass viele Anbieter, wie die HUK-Coburg, ebenfalls sehr gute Leistungen zur Verfügung stellen kann.

Management-Studie: Kostensenker setzen auf das falsche Pferd

Führungskräfte trauen sich beim Preismanagement zu wenig

40 Prozent der deutschen Manager drücken die Kosten anstatt sich auf die Einnahmen zu konzentrieren; Eine Befragung von über 130 Führungskräften zeigt: Nur jeder Vierte traut sich beim Thema Preismanagement etwas zu und orientiert sich an der Zahlungsbereitschaft der Kunden; Das Gros der Unternehmen überlässt das Preismanagement dem Vertrieb – ein Fehler, weiß Pricing-Experte Gregor Buchwald

„Was eine Kündigung kostet“ – oder auch nicht

"Was eine Kündigung kostet" – oder im Verlgeich zu anderen Ländern in Deutschland soll – das hat die Wirtschaftswoche am 05.06.2015 herausgefunden. Für den interessierten Leser gleich ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber – dürfte der Artikel allerdings wenig brauchbar sein.

Finanzgericht Rheinland-Pfalz: Kann ein Mensch mehr als ein Arbeitszimmer nutzen?

Seit Jahren ist die Frage der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Kosten für das häusliche Arbeitszimmer immer wieder Streitthema zwischen Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung und beschäftigt daher immer wieder auch die Finanzgerichte. Größe des Arbeitszimmers, Arbeitszimmer im Keller, zeitlicher Nutzungsumfang, Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, all dies sind Fragen, die durch die Finanzgerichte nicht immer zu Gunsten des Steuerpflichtigen entschieden

Mut zur Wahrheit

Klarstellung zum wohlwollenden Arbeitszeugnis: Arbeitnehmer müssen sich grundsätzlich mit der Note „befriedigend“ im Zeugnis zufriedengeben, wenn sie eine durchschnittliche Arbeitsleistung erbracht haben. Wenn sie ein Arbeitszeugnis begehren, das der Schulnote „gut“ bzw. „sehr gut“ entspricht, müssen sie den Nachweis dafür liefern. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit seiner Entscheidung vom 18.11.2014 (Az. 9 AZR 584/13) klargestellt und damit die Rechte von Arbeitgeber

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