Fachkundelehrgang Betriebsbeauftragte für Abfall gemäß §§ 59-60 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Als Abfallbeauftragter darf nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Die Fachkunde kann mit der Teilnahme an einem Grundlehrgang bescheinigt werden und muss bei den zuständigen Behörden eingereicht werden.