Angesichts der steigenden Komplexität der nationalen und internationalen Gesetzgebung nimmt der zeitliche und personelle Aufwand für die Lohn- und Gehaltsabrechnung stetig zu.
Anfang 2011 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine EU-Verordnung auf den Weg gebracht. Nachdem die neuen Regelungen im Februar 2012 vom EU-Ministerrat gebilligt wurden, steht dem einheitlichen EU-Verfahren zur Zahlungsabwicklung nichts mehr im Wege.
Mit LOHNunion können sich Steuerberater wieder auf Ihre Kernkompetenz konzentrieren und die freien Ressourcen wertschöpfend für die beratende Betreuung der Mandanten einsetzen.