Ärzte & Persönlichkeitsrechte: Notdienstdaten dürfen nicht im Internet veröffentlicht werden

Das Landgericht Potsdam hat die Persönlichkeitsrechte von mittelständischen Unternehmern gestärkt; auch im Zeitalter des Web 2.0 ist nicht jede Nennung im Internet zulässig. Im konkreten Fall übermittelte die Kassenzahnärztliche Vereinigung des Landes Brandenburg den Namen und die Anschrift einer niedergelassenen Ärztin zur Bekanntmachung ihres Notfalldienstes an eine regionale Zeitung, die diese Information nicht nur in ihrer Printausgabe veröffentlichte,