Arbeitsbühnen-Schein neu geregelt
Der neue Berufsgenossenschaftliche Grundsatz für Bediener von Arbeitsbühnen (BGG 966) von Juli 2010 enthält erstmals verbindliche Ausbildungsregelungen. Arbeitgeber werden dazu aufgerufen, das Bedienen von Arbeitsbühnen nur noch von Personen durchführen zu lassen, die eine zertifizierte Befähigung besitzen.