Betriebliche Altersversorgung: Entgeltumwandlung mit pauschaldotierter Unternehmenskasse
Die rechtliche Ausgangssituation ist schnell erklärt. Jeder Arbeitnehmer hat gemäß Betriebsrentengesetz einen Rechtsanspruch darauf, dass sein Arbeitgeber einen Teil des vereinbarten Gehalts für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) verwendet. Gefördert wird diese Form der betrieblichen Altersversorgung, indem auf den umgewandelten Anteil des Entgelts keine Einkommensteuer und keine Sozialabgaben erhoben werden. Im Gegenzug ist die spätere Rentenzahlung […]