Peters darf NKL-Produkte im Internet bewerben

(DGAP-Media / 29.08.2013 / 13:07)

Behördliche Werbeerlaubnis für die Lotterie-Einnahme Werner Peters

Hamburg, 29. August 2013 – Ab sofort kann die Staatliche Lotterie-Einnahme
Werner Peters die Online-Vermarktung der Lose der Nordwestdeutschen
Klassenlotterie (NKL) wieder aufnehmen. Dies war vom geltenden
Glücksspielrecht aufgrund der vielen illegalen Online-Angebote unterbunden
worden. Wer sich aber wie Peters den Jugend- und Spielerschutz auf die
Fahnen geschrieben und ein&uum