Übergangene Erben können Pflichtteil geltend machen
Das deutsche Erbrecht schützt Ehegatten und Abkömmlinge davor, dass sie im Erbfall völlig übergangen werden und keinerlei Anteil an der Erbmasse nehmen. Der Ansatz: Kein Erblasser kann seine nächsten Angehörigen einfach so vollständig von der Teilhabe am Nachlass ausschließen. Jeder Erblasser kann zwar in seinem Testament grundsätzlich eigene, von der gesetzlichen Erbfolge abweichende, Regelungen treffen. […]