Neues Urteil zur Steuer auf die private Photovoltaikanlage und das häusliche Blockheizkraftwerk

Die private Photovoltaikanlage und eigene Blockheizkraftwerke werden nun im Rahmen der Steuer vom Finanzamt anerkannt. Es kann Vorsteuer gelten gemacht werden, allerdings unterliegen auch die Einnahmen der Steuer.