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Zahlungsausfall für Anleger vermeiden – Schadenersatz wegen Prospektfehler

Zahlungsausfall für Anleger vermeiden – Schadenersatz wegen Prospektfehler
Mit Urteil vom 22.09.2015 (Az.: II ZR 304/14) hat der BGH die generelle Verkürzung der Verjährungsfrist in einer, die Haftung regelnden Klausel in einem Emissionsprospekt, als unzulässig erklärt.

18.02.2016: – Ende November 2015 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der EEV Erneuerbare Energien Versorgung AG angeordnet. Mittlerweile werden immer unschönere Details über die dunklen Machenschaften der Hintermänner des Unternehmens bekannt. War alles von Anfang nur Betrug? Die betroffenen Anleger müssen jetzt auch befürchten, vom Insolvenzverwalter künftig nicht als Gläubiger der EEV AG anerkannt zu werden. Auch hier ist

Haftung wegen Prospektfehler

Die ALAG Automobile GmbH&Co. KG ist deutschlandweit von der Provinz bis in den Metropolen vom Amtsgericht bis zum Bundesgerichtshof bestens bekannt – Verwirrung der ALAG durch Sitzverlegung funktioniert nicht mehr – Hoffnung für ALAG Anleger wächst

7. November 2013. Am vergangenen Dienstag (05.11.13) hat die Staatsanwaltschaft Dresden bei der Firmengruppe der Infinus AG und der Future Business Büros in Deutschland und Österreich durchsucht. Die Infinus AG steht, so die Staatsanwaltschaft, im Verdacht, 25.000 Anleger um rund 400 Millionen Euro betrogen zu haben. "Ob die Vorwürfe gerechtfertigt sind, werden die weiteren Ermittlungen zeigen", sagt Jana Vollmann vom Deutschen Verbraucherschutzring e. V. (www.dvs-ev.net

Bundesgerichtshof verurteilt Juragent Treuhänder Treukommerz GmbH – neue Hoffnung für betroffene Anleger?

Der Bundesgerichtshof urteilt zu Gunsten der geschädigten Rechtsschutzversicherer – BGH erklärt Ausschlussklausel der Rechtsschutzversicherungen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen für nichtig

Erfurt, 2. April 2012. Rund 200.000 Privatanleger in Deutschland, so schätzen Experten, haben in geschlossene Policenfonds investiert. Nun, so berichtet der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS), wollen immer mehr Anleger gegen Emissionshäuser, Berater und Banken klagen.
In den vergangenen zehn Jahren haben Anleger und Banken insgesamt rund acht Milliarden Euro in geschlossene Lebensversicherungs-Fonds (LV-Fonds) investiert. Anfang der neunziger Jahre war der Handel von Lebensve

Gerichte erklären Ausschlussklausel in Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen für nichtigvon Rechtsanwalt Christian M. Schulter