In seiner Entscheidung vom 13. November 2013 (Az. I ZR 143/12) verabschiedete sich der BGH von einer jahrzehntelang gefestigten Rechtsprechung zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von Werken der angewandten Kunst. Demnach seien bei Werken der angewandten Kunst keine höheren Anforderungen an die Schöpfungshöhe des Werkes zu stellen, als bei Werken der zweckfreien Kunst. Bei Werken der angewandten Kunst handelt es sich um Solche, welche einem Gebrauchszweck dienen, z. B. M&ou
Im letzten Newsletter berichtete der Autor bereits über eine Entscheidung des VG Ansbach hinsichtlich der Zulässigkeit von Dashcams unter den Gesichtspunkten des Datenschutzrechts. In einem derzeit anhängigen Zivilverfahren hat sich das Amtsgericht München ebenfalls mit dieser Fragestellung beschäftigt und hierzu umfangreich Stellung genommen.
Mit Newsletter 04/2014 hatten wir bereits darauf hingewiesen, dass sich die Finanzminister von Bund und Ländern am 27. März 2014 auf eine weitere Verschärfung der bestehenden Regelung zur strafbefreienden Selbstanzeige geeinigt haben.
Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten leiden viele Unternehmen mehr denn je unter Forderungsausfällen und Außenständen, die schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen können.
Unzulässige Handlungen im Geschäftsverkehr sind schnell einmal vorgekommen. Wer eine unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt, kann von Wettbewerbern nicht nur auf Unterlassung, sondern auch auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
Gerade der Mittelstand beklagt immer wieder Liquiditätsengpässe aufgrund schlechter Zahlungsmoral von Kunden. Wenn die entsprechenden Außenstände die eigenen Verbindlichkeiten übersteigen, endet dies vor allem für kleine und mittlere Unternehmen nicht selten in der eigenen Insolvenz. Damit sollte bereits ab dem 16. März 2013 nach dem Willen der Europäischen Union Schluss sein. Ab dem 16. März 2013 greift nämlich die Richtlinie 2011/7/EU des Euro
Am 27.06.2014 urteilte das LG Stuttgart über die negative Feststellungsklage eines Rechtsanwalts. Dieser wollte sich gegen die Abmahnung eines Kollegen wehren. Diese Abmahnung beanstandete unter anderem das Fehlen eines Impressums auf der Profilseite des klagenden Rechtsanwalts in dem geschäftlichen Netzwerk XING. Das LG Stuttgart (Az.: 11 O 51/14) wies die Klage ab und verschärft somit die Anforderungen, welche die Impressumspflicht an die Betreiber von Webseiten und Seiten auf s
Dashcams – also Videokameras die auf dem Armaturenbrett (englisch: dashboard) installiert werden und den Verkehr fortwährend filmen – erfreuen sich im Ausland (vor allem in den Vereinigten Staaten von Amerika und in der russischen Föderation) bereits sehr großer Beliebtheit und werden auch in Deutschland immer populärer. Viele Autofahrer möchten durch den Einsatz einer solchen Kamera bei einem späteren Unfall oder Verkehrsverstößen Beweise für das F
Nach Auffassung des BGH handelte ein Online-Händler unlauter i. S. von Nr. 10 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG (Gesetz über den unlauteren Wettbewerb), indem er gegenüber Verbrauchern mit einer „14-tägige Geld-zurück-Garantie“ warb (Urteil vom 19. März 2014, Az.: I ZR 185/12). Die konkrete Werbeaussage lautete: „Sollten Sie mit einem kompatiblen Produkt nicht zufrieden sein, haben Sie eine 14-tägige Geld-Zurück-Garantie. Das Porto der Rücksendung &u