Brandgefahr beim Kochen: Kein Schutz für Versicherte

Der Fall klingt abenteuerlich, doch er zeigt, wie wichtig eine gute Rechtsschutzversicherung sein kann, wenn ein Versicherter eine Leistung seiner Versicherung erstreiten muss: Wenn ein Kochtopf in Brand gerät, liegt kein Brandschaden im Sinne der Gebäude- oder Hausratversicherung vor. Die Versicherer sind berechtigt, die Leistung abzulehnen. Der Versicherte war gezwungen, sein gutes Recht juristisch zu erstreiten, um doch am Ende vor Gericht zu verlieren.

ARAG mit mehr Wachstum weiterhin sehr ertragsstark Düsseldorfer Familienunternehmen profitiert von neuer Ausrichtung

– Versicherungsgeschäft der ARAG wächst um 1,4 Prozent trotz Rezession in Südeuropa- Deutsches Rechtsschutzgeschäft kehrt nach 15 Jahren in Wachstumszone zurück- Prämieneinnahmen aus internationalem Geschäft steigen um 5,4 Prozent- Alle Konzernsparten liefern positive Ergebnisbeiträge- Jahresüberschuss verbessert sich signifikant um 25 Prozent- Prognose für 2014: Neugeschäft mit spürbare

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