Brandgefahr beim Kochen: Kein Schutz für Versicherte

Der Fall klingt abenteuerlich, doch er zeigt, wie wichtig eine gute Rechtsschutzversicherung sein kann, wenn ein Versicherter eine Leistung seiner Versicherung erstreiten muss: Wenn ein Kochtopf in Brand gerät, liegt kein Brandschaden im Sinne der Gebäude- oder Hausratversicherung vor. Die Versicherer sind berechtigt, die Leistung abzulehnen. Der Versicherte war gezwungen, sein gutes Recht juristisch zu erstreiten, um doch am Ende vor Gericht zu verlieren.