Reform der Umsatzsteuerpflicht für Kleinunternehmer

Zum 1. Januar 2025 ist eine der bedeutsamsten Reformen im Bereich der Umsatzsteuer in Kraft getreten:
Zum 1. Januar 2025 ist eine der bedeutsamsten Reformen im Bereich der Umsatzsteuer in Kraft getreten:
Im Dezember 2013 hat die EU-Kommission den Verordnungsentwurf zur Änderung der Schwellenwerte verabschiedet. Daher gelten seit dem 01. Januar 2014 folgende neue Schwellenwerte:
– Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten oder oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen: 134.000 EUR
– Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 207.000 EUR
– Verteidigungs- und sicherheitsrelevante Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 414.000 EUR
– Bauaufträge: 5.1