Der Gründungszuschuss ist quasi tot

Seit dem 28.12.2011 aber ist der Gründungszuschuss nur noch eine Ermessensleistung, das bedeutet, dass die Bundesagentur für Arbeit den auszahlen kann, aber nicht mehr muss.

Neues Börsensegment ?Markt 2.0?

In Deutschland soll es jungen Unternehmen, die auf Wachstumskurs sind, in Zukunft leichter gemacht werden, Kapital zu akquirieren.