Tantra-Urteil: Positiver Entscheid in Baden-Württemberg?

Monika Kochs klagt heute um 14:00 Uhr vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Berufungsprozess (Aktenzeichen: 2 S 3/14) gegen die von der Stadt Stuttgart erhobene Vergnügungssteuer. Nach Auffassung der Stadt erfüllen die von der Klägerin angebotenen Tantra-Massagen den Tatbestand der „sexuellen Vergnügungen“.