Gericht stärkt Patientenrechte
Kein ärztlicher Honoraranspruch nach Terminabsage
Wer als Patient einen Behandlungstermin absagt, muss nicht befürchten, seinem Arzt ein Honorar oder eine Entschädigung leisten zu müssen. Das Amtsgericht Bremen hat entschieden, dass einem Arzt auch bei sehr plötzlichen Stornierungen keine Ansprüche gegen den Patienten zustehen (AZ. 9 C 0056/11). Es seien weder Ansprüche aus einem Vertrag gegeben, noch gäbe es ein schützenswertes Vertrauen, wenn die A