Konkurrierende Staatsziele, Religionsfreiheit vs. Tierschutz – Thesen rund um betäubungsloses Schächten
Der Tierschutz ist seit dem 01. 08. 2002 durch Art. 20a GG ein Staatsziel. Seit diesem Zeitpunkt befassen sich Veterinärämter und Gerichte mit Anträgen zur rituellen betäubungslosen Schlachtung gemäß religiösen muslimischen Überlieferungen. Das ethische und rechtliche Dilemma dieser Anträge resultiert aus der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmegenehmigung für betäubungsloses Schächten: Muslimische Antragsteller, die sich durch das generelle […]