Bundesfinanzministerium klärt Frage der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Ausgleichszahlungen bei Beendigung von Leasingverhältnissen
Bereits mit Urteil vom 20. März 2013, Aktenzeichen XI R 6/11 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Zahlungen eines Minderwertausgleichs wegen Schäden am Leasingfahrzeug nicht umsatzsteuerbar sind.