Unterhaltspflichtige werden ab 2011 entlastet

Zum 01.01.2011 ist eine neue Version der"Düsseldorfer Tabelle"in Kraft getreten. Der so genannte Selbstbehalt, also der Teil des Einkommens, der einem Unterhaltspflichtigen in jedem Fall zur Bestreitung des eigenen Lebensbedarfs verbleiben soll, wurde dabei erhöht.