In den Herbstferien Französisch lernen

In den Herbstferien Französisch lernen

Bern, 16.09.2011 Für Schüler, die kurzfristig ihre Französischkenntnisse verbessern wollen, hat Follow Me Jugendsprachkurse in den Herbstferien vom 2. Oktober bis zum 22. Oktober noch Plätze in Antibes frei.

Neue Sprachschulen und Aktivitäten ab sofort buchbar

Neue Sprachschulen und Aktivitäten ab sofort buchbar

Zürich, 12. September 2011 – Ab sofort sind auf der Website des Sprachaufenthalt-Anbieters Linguista die neuen Preise und Programme für 2012 aufgeschaltet und buchbar. Die Tarife in Originalwährung sind stabil geblieben, dennoch profitieren die Kunden von einem tieferen Preis, solange die Wechselkurse auf dem aktuell tiefen Stand bleiben.

Mission „Unvergessliche Urlaubserlebnisse“ – das neue Reiseportal Kingholiday.de geht online

Mission „Unvergessliche Urlaubserlebnisse“ – das neue Reiseportal Kingholiday.de geht online

Traumhaft-königliche Urlaubsunterkünfte weltweit sowie umfassenden Service für Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern verspricht das neue Online-Reiseportal "Kingholiday.de". – Ein Versprechen, welches das erfahrene Kingholiday-Team nutzerfreundlich, kreativ und kostenfrei sowohl für Urlaubsinteressierte als auch für Vermieter umsetzt.

Urlaub ist arbeitsfrei, oder?Über die Hälfte aller Deutschen müssen einer Studie von lastminute.de zufolge im Urlaub für den Arbeitgeber erreichbar sein. Fachanwalt Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin zur Rechtslage.

Urlaub ist arbeitsfrei, oder?Über die Hälfte aller Deutschen müssen einer Studie von lastminute.de zufolge im Urlaub für den Arbeitgeber erreichbar sein. Fachanwalt Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin zur Rechtslage.

Urlaub ist des Deutschen liebste Zeit. Doch immer mehr Menschen verbringen ihn teilweise mit Arbeit. Viele Arbeitgeber verlangen die Erreichbarkeit des Mitarbeiters auch während des Urlaubs. Einer Studie der Firma lastminute.de zufolge werden über die Hälfte der deutschen Arbeitnehmer im Urlaub von ihren Vorgesetzten und/oder Kollegen kontaktiert. Experten meinen, dass dadurch der Erholungszweck vereitelt wird.
Wie ist die Rechtslage?
Danach darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer