Wettbewerbsrecht: OLG Hamburg zum Inverkehrbringen von Gesichtscremes in irreführender Verpackungsgröße

Das OLG Hamburg hat mit Urteil vom 25. Februar 2016 (Az.: 3 U 20/15) das Inverkehrbringen von zwei Gesichtscremes in irreführender Verpackungsgröße untersagt und somit eine Irreführung der Verbraucher bejaht.