Kündigung eines Arbeitnehmers nach Diebstahl geringwertiger Sachen (Bagatellkündigung) – Beweisverwertungsverbot bei verdeckter Videoüberwachung?
Auch nach langer Betriebszugehörigkeit kann die Unterschlagung geringwertiger Gegenstände aus den anvertrauten Waren eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen.Wird dabei das Beweismaterial einer Unterschlagung mithilfe einer verdeckten Videoüberwachung inöffentlich zugänglichen Räumen gewonnen, ergibt sich nicht bereits aus§6b Abs 2 BDSG ein prozessuales Beweisverwertungsverbot. Für die Beweiserhebung kommt es vielmehr darauf an, ob die Video&uu