Neuregelung des Vorsteuerabzugs unternehmerischer Immobilien
Das Jahressteuergesetz 2010 hat mit Wirkung vom 1. Januar 2011 die Vorsteuerabzugsfähigkeit von Gebäuden und Grundstücken gemischter Nutzung geändert. Die Steuerspezialisten der Augsburger Kanzlei Heim schildern die für Unternehmer bedeutsame Neuregelung.