Entgegen eindringlicher Warnungen aus der Fachwelt und mahnender Stimmen der Verbände der Immobilienwirtschaft hat das Bundeskabinett in seiner Sitzung am 5. November 2025 beschlossen, unter dem Deckmantel des "Bürokratieabbaus" die Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter nach § 34c Abs. 2a GewO zu streichen. Eine solche Gesetzesänderung hätte weitreichende negative Folgen für Eigentümergemeinschaften und den Verbraucherschutz.
Entgegen eindringlicher Warnungen aus der Fachwelt und mahnender Stimmen der Verbände der Immobilienwirtschaft hat das Bundeskabinett in seiner Sitzung am 5. November 2025 beschlossen, unter dem Deckmantel des "Bürokratieabbaus" die Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter nach § 34c Abs. 2a GewO zu streichen. Eine solche Gesetzesänderung hätte weitreichende negative Folgen für Eigentümergemeinschaften und den Verbraucherschutz.
Mit Einführung der IDD wird, neben den Schwerpunkten Transparenz und Dokumentation, ein Kompetenzmanagement für die Versicherungsvermittler, -makler sowie Mitarbeiter im Servicebereich verpflichtend. Das durch die EU festgelegte Mindestmaß sind 15 Stunden Schulungen pro Jahr, die anhand von Leistungskontrollen nachgewiesen und zertifiziert werden müssen. In Anbetracht der meist dezentral organisierten Versicherungen empfiehlt sich eine Umsetzung durch […]