Die NOWAK IMMOBILIEN AG ist Zertifizierter Wohnungsverwalter nach der neuen ZertVerwV

Professionelle Wohnungsverwalter müssen sich nach dem neuen Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) § 26 a als Verwalter zertifizeren, um auch künftig Eigentümergemeinschaften ab 9 Wohneinheiten weiter verwalten zu dürfen.