
   Die rot-rote Landesregierung will den Gesetzentwurf für das neue 
Polizeigesetz verabschieden. Dabei gibt sie unumwunden zu, dass es in
Brandenburg eine „angespannte Terror- und Gefährdungslage“ gebe und 
„Sicherheitslücken zum Schutz der Bevölkerung“ geschlossen werden 
müssten. Andreas Schuster, Chef der Polizeigewerkschaft GdP, 
kritisiert das Gesetz. Es sei „ein Kniefall der SPD vor den Linken“.
   Der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag 
Brandenburg, Thomas Jung, meint dazu:
   „Angesichts der islamistischen Bedrohung im Land ist es fast 
erstaunlich, dass Rot-Rot die Gefahr überhaupt erkannt hat. Doch 
reichen diese weichgespülten Maßnahmen bei weitem nicht aus. Es gibt 
keine Online-Durchsuchungen von Computern Terrorverdächtiger, keine 
elektronische Fußfesseln für islamistische Gefährder, keinen Einsatz 
des „Staatstrojaners“ bei Organisierter Kriminalität, Drogendelikten 
und unbestimmter Gefahr für Leib und Leben. Der Zugriff auf Daten von
Kontakt- und Begleitpersonen von Tatverdächtigen selbst aus dem 
islamistischen Milieu bleibt beschränkt, eine landesweite 
Schleierfahndung nach Terrorverdächtigen gibt es nicht. Das muss sich
ändern. So reicht mir das nicht. Brandenburg bleibt mit seinen 
unzureichenden Maßnahmen – und das angesichts einer „angespannten 
Terror- und Gefährdungslage“ – wieder hinter anderen Bundesländern 
zurück!“
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