Thomas Rother: Die SPD hält Wort

Die SPD wird zur Landtagssitzung im Dezember einen
Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung jährlicher
Sonderzahlungen einbringen. Dazu erklärt der SPD-Finanzpolitiker
Thomas Rother: „Angesichts gut gefüllter Kassen ist jetzt der
richtige Zeitpunkt dafür, den Beamtinnen und Beamten einen Teil ihres
Beitrages zur Haushaltskonsolidierung zurückzugeben.

Während sich die Schwarze Ampel mal wieder durch Uneinigkeit
auszeichnet, halten wir unser Versprechen! SPD und CDU haben 2007
versprochen, den Landesbeamt*innen das Weihnachtsgeld zurückzugeben,
wenn die Haushaltslage das zulässt. Wir halten Wort! Tun es Daniel
Günther und die CDU auch?

Die Kürzungen bei Weihnachts- und Urlaubsgeld für die Beamtinnen
und Beamten sollen schrittweise innerhalb der nächsten drei Jahre
zurückgenommen werden. Der von der SPD-Fraktion eingebrachte
Gesetzentwurf sieht eine auf drei Jahre aufgeteilte, schrittweise
Rückkehr zur Regelung des Gesetzes zur Gewährung jährlicher
Sonderzahlungen von 2003 vor. Dabei ist gleichzeitig vorgesehen, dass
die Sonderzahlungen mindestens in der Höhe erfolgen, die derzeit
vorgesehen ist (660 Euro für die Empfängerinnen und Empfänger der
Besoldungsgruppen A 2 bis A 10 bzw. 330 Euro für die Beamtinnen und
Beamten im Vorbereitungsdienst sowie für die
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger mit
ruhegehaltfähigen Dienstbezügen aus dem Grundgehalt der
Besoldungsgruppen A 2 bis A 10). Der Sonderbetrag für Kinder in Höhe
von 400 Euro bleibt unverändert erhalten.

Dagegen ist sich die Schwarze Ampel wieder einmal nicht einig.
Während Daniel Günther den Beamtinnen und Beamten die
Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes ankündigt, sieht die
Finanzministerin das anders. Einigkeit sieht wieder einmal anders
aus.“

Pressekontakt:
Pressesprecher: Heimo Zwischenberger (h.zwischenberger@spd.ltsh.de)
in Vertretung: Felix Deutschmann (f.deutschmann@spd.ltsh.de)

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