Die SPD wird zur Landtagssitzung im Dezember einen 
Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung jährlicher
Sonderzahlungen einbringen. Dazu erklärt der SPD-Finanzpolitiker 
Thomas Rother: „Angesichts gut gefüllter Kassen ist jetzt der 
richtige Zeitpunkt dafür, den Beamtinnen und Beamten einen Teil ihres
Beitrages zur Haushaltskonsolidierung zurückzugeben. 
   Während sich die Schwarze Ampel mal wieder durch Uneinigkeit 
auszeichnet, halten wir unser Versprechen! SPD und CDU haben 2007 
versprochen, den Landesbeamt*innen das Weihnachtsgeld zurückzugeben, 
wenn die Haushaltslage das zulässt. Wir halten Wort! Tun es Daniel 
Günther und die CDU auch? 
   Die Kürzungen bei Weihnachts- und Urlaubsgeld für die Beamtinnen 
und Beamten sollen schrittweise innerhalb der nächsten drei Jahre 
zurückgenommen werden. Der von der SPD-Fraktion eingebrachte 
Gesetzentwurf sieht eine auf drei Jahre aufgeteilte, schrittweise 
Rückkehr zur Regelung des Gesetzes zur Gewährung jährlicher 
Sonderzahlungen von 2003 vor. Dabei ist gleichzeitig vorgesehen, dass
die Sonderzahlungen mindestens in der Höhe erfolgen, die derzeit 
vorgesehen ist (660 Euro für die Empfängerinnen und Empfänger der 
Besoldungsgruppen A 2 bis A 10 bzw. 330 Euro für die Beamtinnen und 
Beamten im Vorbereitungsdienst sowie für die 
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger mit 
ruhegehaltfähigen Dienstbezügen aus dem Grundgehalt der 
Besoldungsgruppen A 2 bis A 10). Der Sonderbetrag für Kinder in Höhe 
von 400 Euro bleibt unverändert erhalten. 
   Dagegen ist sich die Schwarze Ampel wieder einmal nicht einig. 
Während Daniel Günther den Beamtinnen und Beamten die 
Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes ankündigt, sieht die 
Finanzministerin das anders. Einigkeit sieht wieder einmal anders 
aus.“
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