Rot-Rot-Grün hat erkannt, dass es schwer wird oder
gar unmöglich ist, eine Gebietsreform gegen die Menschen im Land
durchzusetzen, und ist zu Zugeständnissen bereit. Soweit die gute
Nachricht.
Die schlechte: Die Landesregierung macht den gleichen Fehler wie
bei der Erarbeitung des Vorschaltgesetzes. Sie bezieht kommunale
Spitzenverbände nicht oder erst verspätet ein. Vom Sinneswandel der
Koalitionäre erfuhren jene, die es betrifft, als erstes aus der
Zeitung. Gesprochen hatte mit ihnen vorher niemand. Gerade diese
Mischung aus Arroganz der Macht und Informationsverweigerung schürt
aber erneut den Unmut in den Gemeinden.
Dabei ist nicht von der Hand zu weisen: Der Kompromiss, der eine
Art „privilegierte Landgemeinde“ vorsieht, ist diskutabel. Orte, die
zusammengehen, könnten unabhängiger als zunächst vorgesehen agieren.
Damit würden jene Kritiker umarmt, die das Aus der
Verwaltungsgemeinschaften beklagen.
Wer aber nur im stillen Kämmerlein darüber sinniert, wie die zu
Recht aufgebrachte Bevölkerung ruhig gestellt werden kann, darf sich
nicht wundern, wenn selbst gute Vorschläge auf gehörige Skepsis
stoßen.
Es bleibt der schale Beigeschmack, Rot-Rot-Grün wolle aus
überwiegend taktischen Gründen den Thüringern eine Beruhigungspille
verabreichen. Immerhin steht im kommenden Jahr eine Bundestagswahl
an, und wer will denn den Souverän bereits im Vorfeld vergraulen.
Doch dieses Kalkül ist durchschaubar. Und so dürfte der
vermeintliche Befreiungsschlag aufgrund erneut nur mangelhafter
Transparenz nach hinten losgehen.
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