Was ist eigentlich eine kinderpornografische
Aufnahme? Darüber ist jetzt eine Debatte entbrannt, die sich in
Details verliert, die viele Menschen wahrscheinlich gerne ausblenden
würden. Allein, zum Schutz der eigenen Kinder muss man ihr wohl doch
widerwillig folgen.
Dass die Aufnahmen, die offenbar auf die Computer des
Innenpolitikers Sebastian Edathy heruntergeladen wurden, keine
strafbewehrten Inhalte zeigen, muss nicht heißen, dass man sie nicht
befremdlich findet. Kinder und Jugendliche, die in aus ihrer Sicht
unschuldiger Haltung abgebildet sind und vielleicht nicht alles
zeigen, was sich theoretisch zeigen ließe. Selbst wenn bei der
Aufnahme einem Kind kein Schaden entsteht – und das ist alles andere
als sicher – muss man sich doch fragen, wie sich solche Aufnahmen in
späterer Zeit auswirken. Das kann über Peinlichkeit hinausgehen und
dürfte bei jungen Leuten, sobald sie begreifen, dass das keine Bilder
fürs Familienalbum sind, traumatische Zustände auslösen.
Unter diesem Aspekt dürfte es angemessen sein, auch solche
vermeintlich legitimen Aufnahmen nicht länger im Bereich der
Legalität zu belassen, sondern für rechtswidrig zu erklären. Dass es
dafür den ehemaligen Vorzeige-Abgeordneten Edathy gebraucht hat, ist
bedauerlich – er ist eigentlich nur einer von vielen, die die
Unschuld von Kindern mittelbar ausgenutzt haben.
Wirklich nötig ist aber auch die internationale Ächtung derartiger
Filme und Bilder. Dass schmierige Produzenten auch jenseits der
deutschen Grenzen damit gutes Geld verdienen, während die betroffenen
Kinder gar nicht wissen, wie ihnen geschieht, gehört abgestellt.
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