Thüringische Landeszeitung: Falsche Stellschraube / Kommentar von Julia Stadter zum aktuellen Cannabis-Urteil

Niemand soll Schmerzen leiden müssen, das ist einer
der Grundgedanken der Palliativmedizin. Wenn eine Linderung des
Leidens durch übliche Schmerztherapien nicht möglich ist, Cannabis
aber hilft, sollte keinem Menschen dieses Präparat verwehrt oder der
Zugang dazu versperrt werden. Das Urteil des Kölner
Verwaltungsgerichts schafft nun einen Präzedenzfall, der privaten
Cannabis-Anbau bei chronischer, austherapierter Krankheit ermöglicht,
wenn keine Behandlungsalternative besteht und das Apotheken-Cannabis
zu teuer ist. Damit dreht der Richterspruch aber an der falschen
Stellschraube: Wenn ein schwer kranker Mensch Cannabis braucht, um
seine Schmerzen zu ertragen, dann muss dies – wie jede andere
palliative Therapie – von den Krankenkassen getragen werden. Denn
wenn der Schwerkranke die Droge über die Apotheke bezieht, ist eine
Substanzkontrolle gewährleistet, da das Cannabis pharmazeutisch
angebaut wird – und damit genauestens auf seine Wirkstoffe hin
untersucht wird. Eine heimische Produktion hingegen lässt sich nur
schwer kontrollieren.

Etwa 270 Menschen dürfen derzeit in Deutschland legal Cannabis
konsumieren und in der Apotheke kaufen. Der humanitäre Ansatz dieses
Richterspruches könnte jedoch schnell für schwarzen Handel mit
Cannabis ausgenutzt werden.

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