Seine Gesundheit und die des ungeborenen Kindes in
die Hand eines Menschen zu legen, ist eine Vertrauensfrage. Und auch
eine Kostenfrage – allerdings nicht der werdenden Eltern. Sondern der
Krankenkassen, der Versicherungen und der Hebammen. Machen die
Geburtshelferinnen einen Fehler, ist der Schaden meist irreparabel,
und der Ersatzanspruch geht in die Millionen.
Wegen dieser hohen Versicherungen ist die Existenz der etwa 3000
freiberuflichen Hebammen in Gefahr, die nicht nur Vor- und Nachsorge
betreiben. So wie die Ärztewahl frei ist, muss auch die Hebammenwahl
frei bleiben und darf nicht an finanziellen Zwängen scheitern. Denn
eine Geburt ist Vertrauenssache.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhes (CDU) Vorstoß, die
Krankenkassen stärker durch einen Sicherstellungszuschlag in die
Pflicht zu nehmen, ist nur sinnvoll. Hebammen zu zwingen, entweder
eine gewisse Anzahl an Kindern pro Jahr auf die Welt zu bringen, um
mit den höheren Honoraren ihre Versicherung bezahlen zu können,
oder sich auf Vor- und Nachsorge zu begrenzen, ginge zulasten der
Schwangeren. Sie werden dann zum Rechnungsposten gemacht. Dass die
Kassen allerdings zudem auf Regresszahlungen gegenüber der
Berufshaftpflicht verzichten sollen, ist eine doppelte Belastung.
Risiko ist Sache der Versicherungen – und das lassen sich diese gut
bezahlen.
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