So geht Kleinstaaterei: Ein Doktortitel, der in 14
Bundesländern nicht seinen Namen wert ist, darf in Berlin und Bayern
geführt werden. Vertrauensschutz! Das verstehe, wer will. Wer möchte
schon so ein „Doktörchen“ sein? So ein Titel wirkt – auch wenn er
partiell legal ist – wie Schwindel.
Der Träger eines solchen Doktortitels kann vielleicht erklären,
warum er sich mit der Auszeichnung schmückte, Verständnis darf er
nicht erwarten – und daher führt er den Schmalspur-Titel am besten
nicht. Das ist keine Lösung im Kern, aber eine Maßnahme, um weiteren
Schaden abzuwenden, wie der Fall Scheuer jetzt zeigt.
Der Doktortitel ist in unserem Lande noch immer viel wert. Gerade
auf politischer Führungsebene streben daher nicht wenig nach dem
„Dr.“ vor dem Namen. Das soll Stimmen ziehen. Auch anderswo
macht sich der Hinweis auf akademische Weihen gut. Das hat mit der
Erwartungshaltung zu tun. Im Grunde genießt jemand mit dem „Dr.“ vor
dem Namen bei vielen Menschen einen Vertrauensvorschuss. Dem muss er
nicht gerecht werden. Aber wenigstens echt sein sollte der Titel.
Und zu dieser Echtheit gehört, dass sich die Bundesländer darüber
einig werden, wann jemand als richtiger Doktor gilt und wann nicht.
Abschreiber aber taugen noch nicht mal als „Doktörchen“.
Pressekontakt:
Thüringische Landeszeitung
Chef vom Dienst
Norbert Block
Telefon: 03643 206 420
Fax: 03643 206 422
cvd@tlz.de
Weitere Informationen unter:
http://