Das Internet soll nun also auch vergessen können.
So hat der Europäische Gerichtshof entschieden, und das ist zu
begrüßen. Allein, es fehlt der Glaube an eine tragfähige Umsetzung.
Wenn man sich erst bei Google & Co. beschweren muss, damit die eine
Verknüpfung zu den relevanten Daten „vergessen“ wird, gestaltet sich
die Praxis schwierig. Es gibt nämlich nicht nur Google – und nicht
nur Netzanbieter, die vom europäischen Recht geregelt werden. Dort
würden derlei Ansprüche schlicht ins Leere laufen.
Schwierig wird es zudem bei Informationen, die man selbst gar
nicht kennt. Wurden Bilder oder Texte über eine Person im Internet
veröffentlicht, wissen er oder sie nicht zwangsläufig auch davon. Wo
aber kein Kläger, da auch kein Richter. Was bleibt also am Ende des
Tages?
Wahrscheinlich müssen Nutzer, die Angst vor peinlichen oder
unliebsamen Informationen über sich im Netz haben, einfach selbst die
Initiative ergreifen. Freunde müssen erzogen werden, peinliche
Partyfotos nicht ins Internet zu stellen, Schmähungen in sozialen
Netzwerken müssen die Anbieter dort unterdrücken.
Doch was einmal online ist, lässt sich manchmal nur schwer
verdrängen – zumal eine Vervielfältigung im digitalen Raum wahrlich
kein Problem mehr darstellt. Hier könnte die juristische Theorie der
Wirklichkeit auf den Leim gehen.
Dennoch ist das Urteil ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem
zeitgemäßen Datenschutzrecht. Aber eben nur ein Schritt.
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