Thüringische Landeszeitung: Lieberknecht hält an Gnauck fest

Thüringens Ministerpräsidentin Christine
Lieberknecht (CDU) hält an der morgigen Vereidigung ihres neuen
Staatskanzleichefs Jürgen Gnauck fest. „Es besteht keine
Veranlassung, moralisch den Stab über jemanden zu brechen, der
gerichtlich einen Anspruch klären möchte, den er zu haben glaubt,“
sagte sie in einem Interview mit der Thüringischen Landeszeitung
(Mittwoch-Ausgabe). „Wenn die Frage ausgeurteilt ist, haben wir
Klarheit.“ Es sei in einem Rechtsstreit üblich, strittige Ansprüche
vor Gericht zu klären.

Nach Darstellung Lieberknechts hat die Staatskanzlei Gnauck 2003
und 2005 mitgeteilt, dass sie für Krankheitskosten anteilig dauerhaft
aufkommt. Gnauck habe dadurch keinen persönlichen Vorteil gehabt,
weil er gegenüber dem Gemeinde- und Städtebund damals einen
Beihilfeanspruch hatte und aus seinerzeitiger Sicht lediglich zu
klären war, ob nun der Gemeinde- und Städtebund oder das Land die
Beihilfe übernehme. 2009 habe die Staatskanzlei ihre Rechtsauffassung
geändert und keine Beihilfe mehr gezahlt. Gegenstand des noch nicht
abgeschlossenen Rechtsstreits ist, ob dieser Beihilfeanspruch bestand
oder weiterbesteht.

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