Fürsorge sieht anders aus. Stellen Sie sich vor,
Ihr Chef überweist Ihnen kurz vor dem Sommerurlaub nur einen
Mini-Betrag. Begründung, die teilweise erst nachgereicht wird: In den
anderthalb Jahren zuvor hat sich das Lohnbüro geirrt und zu viel Lohn
ausgezahlt. Den will der Chef jetzt am liebsten auf einen Schlag
zurück. Gibt–s nicht? Gibt–s doch – und zwar bei der
Landesfinanzdirektion. Zuständig ist der Finanzminister. Und in den
Behörden ist der Ärger groß. So groß, dass der Hauptpersonalrat des
Thüringer Innenministeriums einen bitterbösen Brief an den
Finanzminister persönlich geschickt hat. Da stehen so schöne Worte
wie „Frechheit“ drin – „unsensibel und unsozial“. Das hat seinen
Grund auch darin, dass diese Landesfinanzdirektion erst mal abzog –
und zwar bis unter die Pfändungsfreigrenze, und dann einen Abschlag
gewährte… Macht man das so unter Beamten? Oder war es aus amtlicher
Sicht nicht so schlimm, weil die Betroffenen eh nur Beschäftigte in
Altersteilzeit waren? Wer so behandelt wird, der fragt sich manches.
Von Wut und Enttäuschung ist die Rede. Und davon, dass die
Landesfinanzdirektion, die ja selbst den Fehler gemacht haben soll,
lange unerkennbar zu viel auszuzahlen, eben einen sozial
verträglichen Weg der Rückzahlung hätte vorschlagen sollen. Wäre ganz
einfach gewesen. Stattdessen: vollendete Tatsachen. Und Leute, die
ihre laufenden Kosten nicht mehr abbuchen lassen konnten, weil auf
dem Girokonto der normale Lohneingang fehlte… Es gibt offenbar ein
Problem im Umgang. Nun wird Empathie bei Finanzern womöglich nicht
als Hauptfach gelehrt. Aber die Zuständigen tragen Verantwortung. Und
müssen fürsorglich handeln.
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