Immer dann, wenn man meint, der unsägliche 
Wulff-Prozess sei nun endlich kurz vor der Schlussphase, kommt die 
Staatsanwaltschaft mit einer neuen, prozessverlängernden Einlassung. 
Da kann man rein menschlich die harsche Reaktion des Vorsitzenden 
Richters Frank Rosenow verstehen.  Unklar dagegen ist, was der 
Anklagevertreter  eigentlich bezweckt, zumal der Prozess mehr oder 
weniger für ihn bereits verloren scheint. Denn das Ergebnis des nicht
eben  preiswert zu nennenden Verfahrens ist gleich null.  Der Prozess
hätte nach heutigem Erkenntnisstand erst gar nicht eröffnet werden 
dürfen.
   Aber wie das so ist: Staatsanwalt Clemens Eimterbäumer hat sich 
verrannt und sucht nun einen Ausweg. Bei ihm besteht dieser in der 
unsäglichen Verlängerung des  Prozesses durch diverse Anträge auf 
neue Beweise, die sich letztlich als nicht tragfähig erweisen. Ihn 
treibt die Hoffnung, vielleicht doch noch etwas hervorkitzeln zu 
können.  Aufwand und Nutzen stehen in einem geradezu grotesken 
Missverhältnis.
   Die Frage aber ist, ob der Ankläger nicht auch die Pflicht hat, 
die Zumutung für die Beteiligten – Angeklagter, Zeugen und Juristen –
irgendwann zu begrenzen. Richter Rosenow jedenfalls hat ihm das wohl 
mehr als überdeutlich klar gemacht. Ob er dies aber auch 
verinnerlicht hat?
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