Immer dann, wenn man meint, der unsägliche
Wulff-Prozess sei nun endlich kurz vor der Schlussphase, kommt die
Staatsanwaltschaft mit einer neuen, prozessverlängernden Einlassung.
Da kann man rein menschlich die harsche Reaktion des Vorsitzenden
Richters Frank Rosenow verstehen. Unklar dagegen ist, was der
Anklagevertreter eigentlich bezweckt, zumal der Prozess mehr oder
weniger für ihn bereits verloren scheint. Denn das Ergebnis des nicht
eben preiswert zu nennenden Verfahrens ist gleich null. Der Prozess
hätte nach heutigem Erkenntnisstand erst gar nicht eröffnet werden
dürfen.
Aber wie das so ist: Staatsanwalt Clemens Eimterbäumer hat sich
verrannt und sucht nun einen Ausweg. Bei ihm besteht dieser in der
unsäglichen Verlängerung des Prozesses durch diverse Anträge auf
neue Beweise, die sich letztlich als nicht tragfähig erweisen. Ihn
treibt die Hoffnung, vielleicht doch noch etwas hervorkitzeln zu
können. Aufwand und Nutzen stehen in einem geradezu grotesken
Missverhältnis.
Die Frage aber ist, ob der Ankläger nicht auch die Pflicht hat,
die Zumutung für die Beteiligten – Angeklagter, Zeugen und Juristen –
irgendwann zu begrenzen. Richter Rosenow jedenfalls hat ihm das wohl
mehr als überdeutlich klar gemacht. Ob er dies aber auch
verinnerlicht hat?
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