Es ist nicht immer ein schlechtes Zeichen, wenn
man sowohl im konservativen als auch im linken Lager unzufrieden mit
den Thüringer Reformplänen für den Verfassungsschutz ist. Den einen
geht es nicht weit genug, dass V-Leute bei Straftaten nicht mehr
gedeckt werden sollen – die Verfassungsschützer in den anderen
Ländern jedoch laufen Sturm, ihre Arbeit werde praktisch unmöglich,
wenn man jemanden in eine kriminelle oder extremistische Organisation
einschleusen will.
Doch Organisationen, die uns schützen sollen und wollen, müssen
auch das Vertrauen der Bürger genießen. Wenn nun aber – trotz
angeblich notwendiger Geheimniskrämerei der Dienste – etwa die
mutmaßlichen Terroristen des NSU durch Deutschland ziehen konnten,
ohne dass ihnen das Handwerk gelegt wurde, dann müssen sich die
Geheimdienste rechtfertigen. Das kann nur über mehr Transparenz und
Öffentlichkeit geschehen.
Zudem soll es im Ermessen des Thüringer Dienstes liegen, welches
Vergehen schwerwiegend genug ist, um als Straftat etwa der Polizei
gemeldet zu werden. V-Leute dürften sich also noch immer in
entsprechenden Milieus bewegen können, ohne Angst haben zu müssen,
dass eine Rangelei gleich zu ihrer Abberufung führt.
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