Es lässt sich nicht ernsthaft bestreiten, dass die
NPD eine verachtenswerte, intensive Wesensverwandtschaft zum
Nationalsozialismus antreibt. Aber unbestreitbar ist auch, dass es
ziemlich schwer werden wird, dies verfassungsrechtlich unangreifbar
zu begründen. Man fragt sich, warum die Bundesländer das Risiko einer
staatspolitisch verheerenden Bruchlandung in Karlsruhe oder Straßburg
riskieren, obwohl die Anziehungskraft der NPD derzeit spürbar
nachlässt.
Die ultra-rechte Partei, deren Mitglieder nichts aus der
Geschichte gelernt haben, die sich in den wenigen Parlamenten, in
denen sie sitzt, nur blamiert und deren Spitzenleute unfähig sind,
die Finanzen in Ordnung zu halten, steht so nah vor der
Selbstauflösung wie lange nicht mehr. Die Bundestagswahl hat
bewiesen, dass die Hetzer-Truppe trotz Euro- und Europa-Krise soweit
von der Machtergreifung entfernt ist wie die Erde vom Mars. Sie taugt
den Bürgern derzeit nicht einmal mehr als Protest-Partei.
Natürlich wäre es am besten, die NPD gäbe es nicht und man müsste
ihr nicht auch noch Steuergelder zukommen lassen. Würde sie aber
verboten, könnte man nicht die damit verbundene Gesinnung verbieten.
NPD-Parteigenossen würden in den Untergrund gehen oder eine
Nachfolge-Partei gründen, die dann wieder mühsam verboten werden
müsste. Es fiele dem von Misserfolgen gepeinigten Verfassungsschutz
noch schwerer, die Neo-Nazi-Szene zu überwachen.
Man kann den Ministerpräsidenten, die das NPD-Verbotsverfahren
hektisch vorantreiben trotzdem nur Glück im juristischen
Vabanque-Spiel wünschen. Hätten sie Pech, würden sie als diejenigen
in die Fußnoten der Geschichte eingehen, die der NPD einen
Propaganda-Erfolg verschafft und der Demokratie einen Bärendienst
erwiesen haben.
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