Wir alle stehen unter Generalverdacht. Wer wann mit
wem Kontakt hatte, das soll vorbeugend festgehalten werden. Diese
Idee steckt hinter der Vorratsdatenspeicherung. Verkauft wird uns das
natürlich als Schutzmaßnahme. Es müssen immer anonyme Dritte
herhalten, die für uns zur Bedrohung werden könnten. In diesem Falle
wäre dann die Bevorratung eine Aufklärungshilfe…
Nun haben allerdings die Luxemburger EU-Richter dieser Praxis
einen Riegel vorgeschoben. Allerdings dürfen wir fast sicher sein:
Das ist nicht das letzte Wort in dieser Frage. Es wird nun der Kreis
derer, die Datenvorratsspeicherung unerlässlich finden, nach weiteren
Begründungen suchen – und durch eine andere Gestaltung der
gesetzlichen Regelungen versuchen, den bisherigen Zustand zumindest
wieder herzustellen. Wenn nicht sogar noch ein bisschen mehr. Denn
technisch ist die Erfassung von wer wann mit wem in Kontakt steht,
nur ein Aspekt. Viel interessanter wäre ja der Inhalt – und was
möglich ist, das weckt Begehrlichkeiten.
Jene, die für die Vorratsdatenspeicherung sind, verweisen darauf,
dass Nutzer im Kontakt mit Firmen oder beim Auftritt in sozialen
Netzwerken sowieso jede Menge Daten preisgeben – und also quasi mit
zweierlei Maß gemessen werde. Da ist was dran. Es sieht so aus, als
hätten viele Menschen mittlerweile die Privatsphäre für obsolet
erklärt. Aber die schiere Unvernunft im Umgang mit einigen Daten
liefert keine Begründung für staatliches Handeln. Beim jetzigen
Urteil zeigt sich jedenfalls, dass das Grundrecht auf diesem Gebiet
noch nicht derart ausgehöhlt ist, wie es in jüngerer Zeit schien. Und
das ist eine gute Nachricht.
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